Datennutzung und Datenschutz
Wofür dürfen welche Daten von KI verwendet werden? Würden Sie Ihre persönlichen Daten zum Beispiel für eine bessere medizinische Versorgung oder optimierte Mobilitätsangebote teilen?
KI und Daten
KI braucht große Datenmengen, auf deren Basis sie Berechnungen erstellen kann. Für das Training und den Einsatz von KI-Systemen werden personenbezogene Daten (zum Beispiel Name, Gesichtsaufnahmen, Gesundheitszustand) und nicht-personenbezogene Daten (zum Beispiel Wetterdaten, Verkehrsaufkommen in einer Stadt) gesammelt, verarbeitet und gespeichert.
Personenbezogene Daten
Personenbezogene Daten umfassen alle Daten, die sich einer natürlichen Person zuordnen lassen. Das kann zum Beispiel die Aussage sein, dass Max Mustermann ein grünes Fahrrad fährt, oder aber die Information, dass er an einer chronischen Erkrankung leidet. Eine Unterkategorie bilden sensible personenbezogene Daten. Diese erlauben Aufschluss über ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, genetische und biometrische Daten (Fingerabdrücke, Gesichtsbilder, Iris-Scans, Stimme) sowie Gesundheitsdaten und Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung.
In vielen Anwendungsszenarien werden personenbezogene und auch sensible Daten von KI-Systemen verwendet, zum Beispiel wenn Mobilitätsdienstleistungen auf Standortdaten zurückgreifen, persönliche Gesundheitsdaten genutzt werden, um Diagnosen zu erstellen, oder auch die Sicherheit durch Gesichtserkennungsverfahren an Bahnhöfen und Flughäfen geschützt werden soll. Es ist im Sinne des Datenschutzes, diese Daten zu schützen. Aktuell ist der Umgang mit personenbezogenen Daten durch den Staat in Artikel 22 der DSGVO geregelt.
Open Data
Als Open Data (offene Daten) gelten unter anderem geologische Klima-Daten, statistische Daten zur Verkehrsentwicklung einer Stadt oder auch Gesetzestexte, die öffentlich verfügbar sind und frei genutzt werden können - auch für kommerzielle Zwecke. Personenbezogene Daten gehören ohne ausdrückliche Zustimmung der Person nicht zu Open Data.
Anonymisierung und Pseudonymisierung
Personenbezogene Daten können anonymisiert werden, das heißt, dass sich die Identität der Person nicht mehr aus ihnen ableiten lässt, oder pseudonymisiert werden, das heißt, dass sich die Identität der Person nur noch zuordnen lässt, wenn man über ein entsprechendes Verzeichnis verfügt, das Platzhaltern (Pseudonymen) zum Beispiel Klarnamen zuordnet.
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1. Mit wem sind Sie bereit Ihre Daten zu teilen und warum (jetzt und in Zukunft)?
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2. Für welche KI-Anwendungsbereiche wären Sie bereit, Ihre Daten zu teilen?
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3. Welchen Handlungsbedarf sehen Sie bei der bestehenden Regulierung von Daten mit Blick auf KI?
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Die gesammelten Beiträge zur Online-Beteiligung werden inhaltlich ausgewertet, Argumente und zentrale Trends werden herausgefiltert.
Diese Ergebnisse werden auf einem Symposium im Frühsommer 2020 in Berlin vorgestellt und öffentlich diskutiert.
Außerdem fließen die Ergebnisse in ein Gutachten ein, das der Enquete-Kommission übergeben wird. Über den Bericht der Enquete-Kommission werden das Gutachten und die Ergebnisse in den Deutschen Bundestag getragen.